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Atelier Chamäleon.
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17. Januar 2010
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.. damit Sie wissen wer für Sie da ist.
Verantwortlich / Herausgeber
JSK - Büroservice Augsburg
Steffen Karschen
Gögginger Straße 32
86159 Augsburg
Tel.: 0821 / 25 94 83 7
Fax: 0821 / 25 94 83 7
Mobil: 01577 / 32 06 96 4
www: jsk-bueroservice.de
E-Mail: info@jsk-bueroservice.de
UmStIdNr.: 103/234/80511
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende
Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigungen. Für das
jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches
Recht. Der Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) ist
berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei
Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge bis zur
Erfüllung der Bedingungen ganz oder zeitweise auszusetzen oder
zu stornieren.
Lieferung
Für alle eingehenden Aufträge, die nicht gesondert bestätigt
werden, gelten die Lieferscheine oder Rechnungen als
Auftragsbestätigung. Werden mit Aufträgen Liefertermine genannt,
so gelten diese nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch Jens
Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK).
Preise
Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des
Kunden. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt
per Rechnung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von
Skonto. Im Einzelfall behält sich der Jens Steffen Karschen
Büroservice Augsburg (JSK) vor, Leistungen per Barkasse oder
Nachnahme durchzuführen. Bei Privatkunden erfolgt die Lieferung
grundsätzlich nur gegen Barkasse oder Nachnahme. Dem Jens
Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) steht das Recht zu,
in Verzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen
auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen
wurden. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer sind
vorbehalten. Bei Aufträgen, die via Internet oder per Fax
abgeschlossen wurden, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer
Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) eine
Einzugsermächtigung.
Eigentumsvorbehalt
Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) behält sich das
Eigentum an der dem Kunden erbrachten Dienstleistung und
Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Sämtliche
Liefer- und Leistungsvereinbarungen müssen schriftlich
vereinbart werden. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich
per Post, E-Mail oder Fax. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt
mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sind die notwendigen
Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert
sich die Frist dementsprechend. Der Kunde ist berechtigt, bei
Nichteinhaltung der zugesagten Lieferfrist dem Jens Steffen
Karschen Büroservice Augsburg (JSK) eine Nachfrist zu setzen.
Wird die Nachfrist nicht eingehalten, hat der Kunde das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten. Der Jens Steffen Karschen
Büroservice Augsburg (JSK) ist zu Teillieferungen berechtigt, es
sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden.
Im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer
Gewalt hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder
Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen des
Vertrages.
Rücktritt
Tritt ein Kunde von seinem Auftrag von Dienstleistungen zurück,
so muss der Kunde für den entgangenen Gewinn bzw. schon
erstellte Schreibarbeiten eine pauschale Entschädigung des
kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen. Reklamationen werden nur
anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung
gemeldet werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden,
da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die
Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung
beschränkt. Der Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK)
haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch
Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5 %
vom Auftragswert pauschal festgesetzt. Für Fehler in den
Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Sollten einzelne
Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass
sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine
Anwendung.